Rechtsprechung
VG Leipzig, 30.01.2015 - 1 L 75/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung einer als Aufzug angemeldeten Versammlung der "Legida" auf eine stationäre Kundgebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Versammlungsrechtliche Auflagen der Stadt Leipzig rechtmäßig - Stationäre Kundgebungen statt Aufzüge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versammlungsrechtliche Auflagen der Stadt Leipzig rechtmäßig - Stationäre Kundgebungen statt Aufzüge
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm
Auszug aus VG Leipzig, 30.01.2015 - 1 L 75/15
Dies auch vor dem Hintergrund, dass allein im Januar nunmehr die dritte Versammlung durchgeführt wird und ab 6.2.2015 bis zum Jahrsende für jeden Freitag Versammlungen angemeldet sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 -, ). - BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags …
Auszug aus VG Leipzig, 30.01.2015 - 1 L 75/15
Dies verlangt eine Gefahrenprognose durch die Behörde, die nach dem Wortlaut des Gesetzes auf "erkennbaren Umständen", also auf Tatsachen, Sachverhalten oder sonstigen Erkenntnissen beruhen muss, die einen Schluss auf das künftige Verhalten der Veranstalter und Teilnehmer einer Versammlung zulassen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hingegen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998, NVwZ 1998, 834 [BVerfG 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94] ). - VG Braunschweig, 10.05.2013 - 5 B 79/13
Verhältnismäßigkeit eines vollständigen Verbots eines Demonstrationsaufzugs …
Auszug aus VG Leipzig, 30.01.2015 - 1 L 75/15
Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Beschränkungen hergestellt werden ( VG Braunschweig, Beschl. v. 10.5.2013 - 5 B 79/13 -, m.w.Nw.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18
Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter
vgl. zu Kollisionslagen der genannten Grundrechte mit der Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG: OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 -, juris Rn. 15 ff.; VG Neustadt a. W., Beschluss vom 29. November 2018 - 5 L 1533/18.NW -, juris Rn. 24, 33; VG Leipzig, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 L 75/15 -, juris Rn. 35 f.; zu Art. 12 und 14 GG als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 10 CS 13.1356 -, juris Rn. 4. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 15 A 2100/18
Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Versammlungsbehörde auf der Grundlage …
vgl. zu Kollisionslagen der genannten Grundrechte mit der Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG: OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 -, juris Rn. 15 ff.; VG Neustadt a. W., Beschluss vom 29. November 2018 - 5 L 1533/18.NW -, juris Rn. 24, 33; VG Leipzig, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 L 75/15 -, juris Rn. 35 f.; zu Art. 12 und 14 GG als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 10 CS 13.1356 -, juris Rn. 4. - VG Leipzig, 15.02.2015 - 1 L 120/15
Eilantrag der Legida bleibt erfolglos
Insoweit hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 30.1.2015 - 1 L 75/15 - die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung am 30.1.2015 für rechtmäßig erklärt, so dass auf die dortigen Ausführungen zur Gefährdungslage verwiesen wird.Bei dem diesbezüglichen Kooperationsgespräch am 26.1.2015 verlegte er die Versammlung auf den 30.1.2015 mit der Routenführung Markt (Sammlung und Auftakt) â?? Thomasgasse â?? Thomaskirche â?? Dittrichring â?? Martin-Luther-Ring â?? Schillerstraße â?? Petersstraße â?? Markt (Abschluss und Beendigung) (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 30.1.2015 - 1 L 75/15 - ).